Planen Schwarzarius bietet Ihnen Abdeckplanen, Gewebeplanen und Gitterfolien in verschiedenen Größen und Qualitäten je nach Einsatzort oder Verwendungszweck an. Dabei ist es egal, ob Sie auf der Suche nach einer Plane zum Abdecken Ihrer Gartenmöbel oder einer Gewächshausfolie sind, Ihren Holzstapel abdecken möchten, eine Bauzaunplane oder Sichtschutzplane benötigen. Wir haben für jede Gelegenheit die richtige Plane im Angebot.
Jede Abdeckplane aus unserem Shop hat einen Saum und im Abstand von ca. 50cm eine Rundöse.
Je nach Ausführung ist die Abdeckplane in verschiedenen Farben aus PE und PVC erhältlich.
Sollten Sie jedoch eine Maßgeschneiderte Plane suchen, dann stöbern Sie gerne mal bei uns auf der Webseite www.planen-schwarzarius.de
Die LKW Plane hat eine Breite von 250 cm und ein Flächengewicht von 680 g/m² und somit eine sehr hohe Reißfestigkeit.
Die 680 g/m² Planen in Premium - Qualität bieten optimalen Schutz bei Transport und Lagerung.
PVC - Klarsichtfolie 0,50mm dick, 137cm oder 183 cm breit, UV-beständig, glasklar, flexibel. Diese Klarsichtfolie eignet sich für Zeltfenster, Persenninge, Tischfolien uvm.
Diese PE Abdeckplane lässt sich überall dort ideal einsetzen, wo es auf mobilen Schutz vor Blicken und Wind ankommt.
Wir versenden unsere Planen gefaltet per Paketdienst. Wenn Sie die Ware auf Rolle wünschen, liefern wir gerne per Spedition gegen Aufpreis.
Der Farbton der Bilder (Beispielbilder) entspricht nicht dem Originalton der RAL Farbe. Sollten Sie Ihre Wunschfarbe oder Plane nicht gefunden haben, fragen Sie gerne nach.
Die Abbildungen der Planen, Folien, Netze und das Planen Zubehör entsprechen nicht immer dem Original.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass PVC-Plane 680g/m² als Meterware-Zuschnitt von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen sind.
Sie können gerne per E-Mail vorab kostenlose Farb- und Materialmuster bei uns anfordern und sich dadurch von der Ware selbst überzeugen Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, das bei Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, das Widerrufsrecht nach § 312 d. Absatz 4 BGB nicht besteht.
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